Landnetz-Support-Telefon: 036022-98682

Mitgliedschaft im Landnetz e.V.

Landnetz ist ein eingetragener Verein und betreibt das gleichnamige Funknetz "Landnetz". Wenn Sie einen Landnetzanschluss nutzen möchten, werden Sie einfach Mitglied im Landnetz e.V.

Wie wird man Mitglied? Was kostet die Mitgliedschaft? Wie kann ich Änderungen an meinem Anschluss oder meiner Bankverbindung vornehmen? Alle diese Informationen finden Sie hier.

So werden Sie Mitglied

Das ist ganz einfach: Lesen Sie zuerst aufmerksam unsere Datenschutzerklärung durch. Sie ist Bestandteil des Mitgliedsvertrages. Ohne Ihre Zustimmung zu der hier beschriebenen Datenverarbeitung ist keine Aufnahme in unseren Verein mehr möglich.

Laden Sie sich den Mitgliedsantrag herunter und füllen Sie ihn vollständig aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag per Post, Fax, eMail oder persönlich an uns zurück.

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Mitglied und Monat 5 Euro.

Bei der Aufnahme in den Verein wird einmalig eine Aufnahmegebühr von 100 Euro erhoben.

Die Kosten für unsere Internet-Anschlüsse finden Sie auf dieser Seite.

Preise und Leistungen der VoIP-Telefonanschlüsse finden Sie hier. Zusätzlich können Sie Flatrates buchen.

Änderungen beim Anschluss oder der Bankverbindung

Sie möchten eine höhere oder niedrigere Bandbreite bestellen? Einen Telefonanschluss dazu buchen oder eine vorhandene Rufnummer übernehmen? Hierfür bieten wir Ihnen vorgefertigte Formulare. Einfach ausfüllen, unterschreiben und an uns senden.

Wichtige Unterlagen

Die Satzung und die Ordnungen unseres Vereins sind wichtige Bestandteile des Mitgliedsvertrages. Lesen Sie die Dokumente daher vor dem Antrag auf Mitgliedschaft aufmerksam durch.

Kostenlose Empfangstechnik

Ihnen wird zu Beginn Ihrer Mitgliedschaft leihweise ein Standard-Empfangsgerät kostenlos zur Verfügung gestellt. Je nach örtlichen Gegebenheiten benötigen Sie evtl. unterschiedlich leistungsfähige Empfänger. Welcher Empfänger für Sie optimale Ergebnisse erzielt hängt hauptsächlich von der Entfernung Ihres Hauses zum nächsten Landnetz-Zugangspunkt sowie evtl. Hindernissen wie Bäumen ab. Bei Beendigung der Mitgliedschaft müssen Sie das Gerät an uns zurück geben.

Kündigung der Mitgliedschaft

Es gibt im Landnetz e.V. keine Mindestvertragslaufzeiten. Sie können jederzeit zum Ende des aktuellen Kalendermonats aus dem Verein austreten, wenn wir die Kündigung bis einschließlich 20. des Monats erhalten. Bei Eingang der Kündigung ab dem 21. und dem Letzten eines Monats wird die Kündigung zum Letzten des Folgemonats wirksam. Die Kündigung reichen Sie bitte schriftlich bei uns ein.

Möchten Sie mehr erfahren?

Wir haben eine Sammlung der am häufigsten gestellten Fragen zu einem interaktiven Informationsportal zusammen gestellt.

Diese "Frequently Asked Questions" (FAQ) finden Sie hier.